Wissenswertes zum Strafrecht
Das Strafrecht umfasst bestimmte Verhaltensweisen in einem Land, die verboten sind und mit einer Strafe verfolgt werden. Das Strafrecht hat das Ziel des Schutzes von bestimmten Rechtsgütern wie dem Leben und dem Eigentum. Strafen, die das Strafrecht nach sich zieht, sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen und in einigen Ländern die Körperstrafe und die Todesstrafe. Geregelt ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch und weiterer sog. Nebengesetze.
Angeklagte werden im Strafrecht von einem besonderen Anwalt vertreten, dem Fachanwalt für Strafrecht. Diesen Fachanwalt gibt es, da das Strafrecht umfangreich und vielseitig ist und daher Erfahrung in der Rechtskenntnis erfordert. Der Fachanwalt für Strafrecht ist ein Spezialist im Bereich der Methodik und dem Recht der Strafverteidigung. Er gilt auch als ein Experte für die komplexen Bereiche des materiellen Strafrechts, des Strafverfahrensrechts sowie des Strafvollstreckungsrechts und des Strafvollzugsrechts. Wer als Fachanwalt für Strafrecht tätig sein möchte, muss einen Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung, vor der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO, erbringen.
Als entsprechend qualifiziert gilt ein derartiger Rechtsanwalt wenn er über umfangreiche theoretische Kenntnisse verfügt und zudem praktische Erfahrungen nachweisen kann. Erworben wird dieses Wissen im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, der mit drei Klausuren endet, die selbstverständlich bestanden werden müssen. Hinzu kommt, dass der Fachanwalt eine ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorweisen können muss, er muss 60 selbst bearbeitete Strafrechtsfälle verzeichnen und an 40 Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder übergeordneten Gericht verhandelt haben. Ist dies der Fall, wird ihm von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.