Wann du über eine Studienplatzklage nachdenken kannst
Das Abitur hast du frisch in der Tasche, und nun bist du fleißig am Pläne schmieden. Vielleicht warst du schon ein paar Mal in der Stadt, in der dein Leben jetzt weiter gehen soll, hast dich mit Uni und Feiermöglichkeiten vertraut gemacht. Selbst nach einer Wohnung – deiner ersten eigenen – hast du dich schon umgeschaut. Doch dann kommt der Schock: Du bekommst den gewünschten Studienplatz nicht.
Dieses Szenario erleben Jahr für Jahr tausende Schulabgänger. Gerade in Fächern wie Medizin oder Jura herrscht ein heftiges Hauen und Stechen um die wenigen verfügbaren Plätze, um die sich oft drei- bis viermal so viele Bewerber streiten. Wenn du zu denjenigen gehörst, die dabei auf der Strecke bleiben, solltest du die Flinte aber auf keinen Fall ins Korn werfen – dir bleiben immer noch einige Optionen.
Studienplatzklagen werden immer „beliebter“
Eine davon ist es, über den Rechtsweg doch noch an den Platz deiner Träume zu kommen. In den letzten Jahren wurden solche Studienplatzklagen immer häufiger angestrengt. Mitunter haben sich ganze Kanzleien auf diese Fälle spezialisiert – etwa Heinze & Partner in Hamburg. Ob sich dieser Schritt für dich lohnt, hängt allerdings von einigen Faktoren ab. So gibt es drei Szenarien, bei denen du auf eine Klage verzichten solltest:
- Du hast dich direkt bei der Uni beworben, im Zuge des Verfahrens jedoch Fristen versäumt oder Formfehler gemacht.
- Du hast dich über hochschulstart.de, die zentrale Vergabestelle für Studienplätze in Deutschland, beworben. Dieses Institut hat auf die Klagewelle der vergangenen Jahre hin sein Vergabesystem angepasst, so dass seine Entscheidungen rechtlich mittlerweile unanfechtbar sind.
- Du hast einen Studienplatz an einer anderen Universität bekommen. In diesem Fall ist deine einzige Möglichkeit ein Tausch. Findest du, beispielsweise über eine Facebook-Gruppe, einen Tauschpartner, ist der Rest nur noch Formsache.
Das Ziel einer Studienplatzklage – der Uni Fehler bei der Berechnung ihrer Kapazitäten nachzuweisen, ist in allen drei Fällen utopisch. Trifft auf dich jedoch keiner zu, hast du mit einer Klage trotzdem durchaus Chancen auf deinen Wunschplatz.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Ob du wirklich den Rechtsweg gehen solltest, hängt auch davon ab, wie dein finanzieller Hintergrund aussieht. Die Kosten musst du nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit selbst übernehmen – und das selbst im Erfolgsfall. In der Regel kommt es bei einem solchen Verfahren nämlich zu einem Vergleich, und hier sieht das Gesetz vor, dass der Antragsteller zur Kasse gebeten wird.
Eine Rechtsschutzversicherung wird dich dabei leider nicht unterstützen, da das Verwaltungsrecht von den meisten nicht abgedeckt wird. Da eine Zusatzpolice erst nach einer gewissen Zeit wirksam wird, nützt es auch nichts, noch schnell eine abzuschließen. Die Höhe der anfallenden Kosten ist von Fall zu Fall verschieden und hängt unter anderem davon ab, ob du eine oder mehrere Hochschulen verklagst.
Alternativen zum Rechtsweg
Wie oben angesprochen: Wenn du von einer Uni (oder mehreren) abgelehnt wirst, ist der Rechtsweg nicht der einzige, den du gehen kannst. Selbstverständlich ist es ebenfalls eine sinnvolle Option, dich bei anderen Unis zu bewerben. So landest du vielleicht nicht direkt an der Universität deiner Träume, aber das kannst du in späteren Semestern immer noch versuchen. Und vielleicht gefällt es dir sogar so gut, dass sich die Wechselgedanken schnell erledigen.
Ebenfalls möglich ist ein freiwilliges soziales Jahr. In Sachen Persönlichkeitsentwicklung kann dir kaum etwas Besseres passieren, und ein positiver Nebeneffekt ist, dass die Zeit bis zur nächsten Bewerbungsphase wie im Flug vergeht.