Uni Bayreuth entzieht Guttenberg den Doktortitel
Das war eine schnelle Entscheidung, die die Uni Bayreuth in der Plagiatsaffäre des Verteidigungsministers Karl–Theodor zu Guttenberg gefällt hat. Nach der Promotionsordnung musste ihm der Titel von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule formell aberkannt werden. Offenbar wollte die Uni Bayreuth mit dieser doch schnellen Entscheidung einen Schlussstrich unter die Plagiatsaffäre ziehen.
Der Präsident der Hochschule, Rüdiger Bormann sagte mit Verweis auf die Promotionsordnung, dass Guttenberg in großem Umfang die wissenschaftlichen Pflichten missachtet habe.
Es wird allerdings nicht untersucht, ob eine vorsätzliche Täuschung vorliegt. Dies hätte man in dieser Untersuchung so nicht vorgesehen. Guttenberg habe gegen die Grundsätze wissenschaftlicher Arbeit verstoßen. Er habe ohne ausreichende Kenntlichmachung Textstellen aus fremden Arbeiten übernommen. Deshalb könne man ihm auch noch danach den Doktortitel aberkennen.
Bormann wollte sich dahingehend nicht äußern, ob diese Entscheidung sich auf die künftige Zusammenarbeit mit dem Minister auswirken könnte. Aber er stellte klar, dass in Zukunft jeder mit einer strengen Überprüfung rechnen müsse. Die Bundeskanzlerin hat die Entscheidung der Hochschule als >> logisch und richtig<< bezeichnet. Es zeige, dass die Selbsteinschätzung des zu Guttenberg richtig gewesen sei. Dagegen sprach sich der Innenminister aus, er meinte die Uni habe hier bewusst darauf verzichtet, in wieweit eine Täuschung vorliegen könnte.
An der juristischen Fakultät wurde Guttenberg, nachdem er über einen längeren Zeitraum an seiner Doktorarbeit geschrieben hatte im Februar 2007 einer mündlichen Prüfung unterzogen. Ab 2009 durfte er den Doktortitel offiziell im Namen führen. Zu der Aberkennung kam es jetzt, da seit Januar dieses Jahres Plagiatsvorwürfe gegen ihn vorlagen.