Referendariat: Welche Krankenversicherung sollte man wählen?
„Kassen- oder Privatpatient?“ – eine Frage, die sicherlich schon jeder einmal am Empfangstresen bei dem Arzt des Vertrauens gehört hat. Doch wie verhält es sich bei den Lehrkräften während deren Referendariats? Die Antwort lautet: Prinzipiell ist beides möglich. Wichtig ist lediglich, dass eine Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Hierbei handelt es sich in Deutschland um eine gesetzliche Vorschrift und somit auch um eine Pflicht.
Wo die Versicherung erfolgt, ist davon abhängig, ob man eine angestellte oder eine Lehrkraft in Beamtenstatus ist. Im Nachfolgenden werden die Möglichkeiten bezüglich der Krankenversicherung erläutert, befindet man sich aktuell in einem Referendariat. So bietet nämlich auch die private Krankenversicherung oder kurz „PKV“ ihre ganz eigenen Vorteile.
Krankenversicherung im Referendariat
Grundsätzlich gilt: Mit Ausnahme des Bundeslands Sachsen sorgt ein Referendariat auch gleichzeitig für eine Verbeamtung. Dies bedeutet wiederum, dass jener Referendar versicherungsfrei ist. Entsprechend kann frei gewählt werden, ob man entweder Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein möchte – hierzu zählen beispielsweise die AOK, Techniker Krankenkasse, und einige Weitere. Auch ist es möglich, als Referendar in die PKV einzusteigen – sprich: Die Kombination mit einer Beihilfe einer sogenannten privaten Restkostenkrankenversicherung.
Beihilfe zur Krankenversicherung
Als angehende(r) Lehrer(in) kann die besondere Fürsorge des Staates vorteilhaft genossen werden: Zusätzlich zum eigenen Einkommen werden mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten erstattet – und dies sogar beitragsfrei. Wie hoch der Prozentsatz jedoch letztendlich ausfällt, ist vom Bundesland abhängig, in welchem das Referendariat geleistet wird.
Der Anteil, der hiervon noch übrigbleibt, ist entsprechend bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Dabei spielt die richtige Anbieterwahl eine große Rolle – bei jenem ist dann der Antrag auf Aufnahme zu stellen. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann nach dem eigenen Belieben und Bedürfnissen mitgestaltet werden.
Tipp: Bei der Wahl des optimalen Anbieters sollte außerdem darauf geachtet werden, dass passende Angebote zur Beihilfeergänzung vorhanden sind. Zudem kann es auch nicht schaden, wenn bereits vollständige Lösungen für die Zeit nach dem Referendariat angeboten werden.
Die Entscheidung für eine Krankenversicherung
Bestenfalls entscheidet man sich schon aufgrund der besseren Leistungen für die Kombination mit der Beihilfe der PKV. Doch sollte unbedingt auch der monatliche Beitrag im Auge behalten werden: Da es hier keinen Arbeitgeber-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt, ist jener Beitrag während des Referendariats völlig aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Nicht beirren lassen: Nicht wahrheitsgetreue Informationen besagen, dass eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich sei, sofern sich im Referendariat für die Kombination von Beihilfe und PKV entschieden wurde. Tatsächlich ist es aber stattdessen so, dass die Karten nach dem Referendariat wieder „neu gemischt“ werden.
Das Referendariat ist vorüber – welche Krankenversicherung?
Die zweite Phase der Lehrerbildung oder kurz – das Referendariat – ist geschafft? Herzlichen Glückwunsch. Nun ist der Status eines „fertigen“ Lehrers erworben. Im Bezug zur Krankenversicherung kommt es nun auf die folgende Frage an: Angestellte(r) Lehrer(in) oder doch Beamter/Beamtin? Das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entscheidet entsprechend über die nachfolgenden Rechte und Pflichten.
Als Beamter/Beamtin gilt oben Geschriebenes gleichermaßen weiter, sprich: Sei es die gesetzliche oder doch lieber die private Krankenversicherung – die Wahl kann selbst getroffen werden. Hier kann außerdem von der sogenannten „Öffnungsklausel“ profitiert werden: Diese kann bei erstmaliger Verbeamtung nach dem Vorbereitungsdienst zum Tragen kommen.
Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Doch gibt es hier eine Besonderheit: Überschreitet das Jahreseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze, so ist eine Befreiung möglich. Folglich kann man wie auch im Beamtenstatus in den Genuss der Beihilfe und zusätzlicher PKV kommen.