Mietrecht für Studenten und WGs: 5 Tipps für den Mietvertrag
Der Start des Studiums bedeutet für viele junge Menschen den Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt. In den meisten Fällen ist damit auch der Auszug aus den eigenen vier Wänden verbunden. Zugleich stellt sich die Frage, worauf beim ersten Mietvertrag zu achten ist. Denn das Mietrecht für Studenten und WGs ist nicht selbsterklärend. Welche Punkte aus der Sicht von Erstsemestern besonders wichtig sind, sehen wir uns in diesem Artikel an.
Die Höhe der Miete
Das Studieren in einer fremden Stadt ist teuer. Ein Grund dafür ist natürlich die Miete, die wir zu entrichten haben. Selbst wenn sich diese im gesetzlichen Rahmen bewegt, kommt uns unsere Unterkunft in der Regel teuer zu stehen. Ein prüfender Blick in den Vertrag reicht in der Regel, um in dieser Sache für mehr Sicherheit zu sorgen. Stimmt die angegebene Miete in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Quadratmetern mit dem Ortspreis überein? Sollte das nicht der Fall sein, so sind im Zweifel rechtliche Schritte nötig, um für ein gutes Verhältnis von Preis und Leistung zu sorgen.
Die Befristung von Mietverträgen
Wie lange leben wir in unserer neuen Uni-Stadt? In vielen Fällen lässt sich das nicht genau sagen. Denn das Studentenleben ist in der Regel die Zeit in unserem Leben, die mit einer besonders großen Flexibilität verbunden ist. Vielleicht entscheiden wir uns schon in einem Jahr für ein Semester im Ausland. Oder aber wir möchten die Uni innerhalb Deutschlands wechseln, um in unserem Fach frischen Wind zu erleben. In wieder anderen Fällen entspricht das Studienfach so gar nicht den eigenen Vorstellungen und es ist noch ein Wechsel notwendig.
In all diesen Fällen ist es von Nachteil, wenn wir eine Befristung im Mietvertrag haben. Dieser kann zum Beispiel vorsehen, dass wir über mindestens zwei Jahre in unserer Wohnung bleiben müssen. Einen solchen Klotz am Bein wollen wir als Studenten natürlich vermeiden.
Im besten Fall verfügen wir bei der Suche nach passenden Wohnungen über so viele verschiedene Optionen, dass wir solche Punkte von Beginn an ausschließen können. Dafür ist es wichtig, möglichst viele Portale und Seiten unter die Lupe nehmen zu können. Der Hausverwalter GCP kann Ihnen bei der Wohnungssuche für Studenten mit Sicherheit weiterhelfen. Mieter genießen bei GCP einen erstklassigen Service und können neben gewöhnlichen Besichtigungen auch virtuelle wählen.
WG-Bewohner als Hauptmieter
Wer sich die Kosten einer Wohnung teilen möchte, macht dies gern in Form einer WG. Hier gibt es oftmals die vom Vermieter gern genutzte Möglichkeit, einen einzigen Hauptmieter einzutragen. Dies mag auf den ersten Blick einen zusätzlichen Aufwand ersparen. In der Praxis können jedoch schnell Spannungen auftreten, wenn nur ein Mitbewohner alle Rechten und Pflichten gegenüber dem Vermieter ausübt. Das Verteilen ist meist die bessere Wahl.
Möblierte Zimmer
Brauchen wir wirklich ein möbliertes Zimmer? Dies mag den Umzug auf den ersten Blick erleichtern. Zugleich muss weniger Geld für die ersten Einkäufe von Möbeln ausgegeben werden. Auf der anderen Seite sind die Vermieter nicht mehr konsequent an die Einhaltung des Mietspiegels gebunden. Diese Entscheidung will also gut überlegt sein.
Augen auf im Wohnheim
Viele Wohnheime erscheinen auf den ersten Blick als die günstigste Option. Und tatsächlich bieten einige ein sehr gutes Verhältnis von Preis und Leistung. Je nach Träger muss dies aber nicht zwingend der Fall sein. Durch die besondere Art des Wohnens sind die Verantwortlichen außerdem weniger streng an die Einhaltung der Mietpreise gebunden. Wir müssen deshalb schon im Vorfeld ganz genau darauf achten, ob ein Wohnheim wirklich günstig ist oder ob die Preise für die kleinen Zimmer noch immer zu hoch sind.