Krankenversicherung im Referendariat

Krankenversicherung für Referendare

Richtig abgesichert für das Referendariat?

Referendare müssen nach dem ersten Staatsexamen ihre Krankenversicherung neu ordnen, denn in fast alle Bundesländern werden Lehramtsanwärter im Referendariat als Beamter auf Widerruf angestellt. Das bedeutet, sie haben in dieser Zeit Beamtenstatus mit allen Rechten und Pflichten. Sachsen schert dabei aus. Dort sind Referendare im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses angestellt. In Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg kann der Vorbereitungsdienst sowohl im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis als auch als Beamter auf Widerruf erfolgen.

Beihilfe ist begrenzt – Restkostenversicherung ist verpflichtend abzuschließen

Beihilfe gewährt der Staat auch seinen Beamten auf Widerruf als Teil seiner Fürsorgepflicht. Je nach Familienstand übernimmt der Dienstherr dann 50 bis zu 80 Prozent der Krankheitskosten. Die Restkosten müssen Lehrer selber zahlen. Seit 2009 sind sie sogar verpflichtet, sich dafür zu versichern. Generell können Referendare in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben; dann zahlen sie aber immer einen Volltarif. Attraktiver sind die Angebote der Privaten Krankenversicherer (PKV), die eine reine Restkostenversicherung anbieten, also auch nur 50 bis 80 Prozent des Krankheitsrisikos versichern. Entsprechend niedrig sind die monatlichen Prämien.

Nach dem zweiten Staatsexamen endet die Beihilfe

Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung am Ende der Dienstzeit erlischt dieser Staus allerdings automatisch. Denn dann endet das Arbeitsverhältnis als Beamter auf Widerruf. Danach gibt es zwei Szenarien. Mit einer Berufung in den Schuldienst setzt sich das Arbeitsverhältnis als Beamter auf Widerruf fort. Dann ändert sich bei Beihilfe und Restkostenversicherung nichts. Referendare, die nicht übernommen werden, melden sich arbeitslos und können damit wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Eine Besonderheit ist, dass manche Bundesländer erst später verbeamten. Aber auch dann besteht die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln, weil angestellte Lehrer in der Regel immer erst zum Schuljahresbeginn bestellt werden. Dann reicht es, auch nur kurze Zeit arbeitslos gemeldet zu sein, um in die GKV zu wechseln.

Attraktiv für die Familienplanung: Beihilfe zahlt auch für Partner und Kinder

Die Beihilfe übernimmt für einen ledigen Beamten 50 Prozent; für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder steigt die prozentuale Kostenübernahme auf bis zu 80 Prozent. Allerdings gilt für Ehe- und Lebenspartner eine Zuverdienstgrenze, die in den Bundesländern unterschiedlich hoch ist. In Sachsen dürfen Ehepartner bis zu 18.000 Euro verdienen, um noch einen Beihilfeanspruch zu erhalten; in Hessen und Rheinland Pfalz liegt die Grenze beim steuerfreien Existenzminimum. Im Jahr 2015 sind die 8.742 Euro. Wer darüber hinaus mehr verdient, muss sich selbständig versichern. Daher bleibt die Restkostenversicherung in der PKV auch für Familienmitglieder meistens attraktiver als eine GKV-Familienversicherung.

Fazit:

  • In den meisten Bundesländern sind Referendare Beamte auf Widerruf und erhalten Beihilfe.
  • Die Restkosten müssen sie selber tragen und sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.
  • Die Privaten Krankenversicherer sind meistens günstiger, weil sie Tarife nur für die Restkosten anbieten.
  • Auch für Familien eines Referendars eignet sich die PKV, weil je nach Einkommen der Ehe- und Lebenspartner Familienangehörige beihilfeberechtigt sind.

Weiterführende Informationen für Referendare gibt es hier: http://www.beihilferatgeber.de/download-assistent/1188.

1 Kommentar

  1. Florentine sagt:

    Hey ich finde euern Blog super.
    Zum Thema Krankversicherung gibt es aber auch einiges was die Beihilfe nicht zahlt.

Hinterlasse einen Kommentar

You must be logged in to post a comment.