Folgt nun die Abmahnwelle? – Kino.to zu Ende
Nachdem die Film Filesharing Plattform Kino.to am Mittwoch den 08.06.2011 von der Kriminalpolizei vom Netz genommen wurde, könnte nun eine der größten Abmahnwellen aller Zeiten folgen. Laut Angaben der Betreiber, wurden IP Adressen auf den Kino.to Servern nicht gespeichert. Ob das jedoch stimmt, weißt niemand so genau. Fakt ist, das streamen von Filmen ist in Deutschland eine rechtliche Grauzone. Zwar werden auch beim Streaming kurzzeitig Teile des Films im Cache des Browsers zwischengespeichert, doch gibt es bisher keinen Präzedenzfall, bei dem es beim steamen zu Verurteilungen kam. Lediglich das downloaden von Filmmaterial ist nach Deutschem Recht strafbar.
Kino.to war eine Zusammenstellung aus Links zu Filehostern, auf denen sich die aktuellen Kinofilme und Dokus befanden. Der Besuch von Kino.to ist damit nicht unbedingt strafbar und sollte von der Kriminalpolizei nicht weiter verfolgt werden. Da aber parallel noch zwei weitere Filehoster (duckload.com und filebase.to) vom Netz genommen wurden, könnten Nutzer dieser beiden Webseiten grundsätzlich rechtlich belangt werden. Vor allem das Anbieten von Urheberrechtlich geschützten Inhalten ist höchst strafbar. Wer bei duckload.com und filebase.to Filme runtergeladen oder gar hochgeladen hat, könnte dafür belangt werden.
Nun bleibt für Ottonormal Surfer nur zu hoffen, dass weder Kino.to noch die beiden Filehoster massenhaft IP Adressen archiviert haben. Die Filmindustrie zeigt sich derzeit aber wenig interessiert an derartigen Informationen und möchte keinen Imageschaden wie die Musikindustrie erleiden. Dort kommt es leider vor, dass man für einen illegal geladenen Song bis zu 600 Euro Strafe zahlen muss.