Das ist neu seit der Gesundheitsreform 2011
Mit Beginn des Jahres 2011 wurde das Gesundheitssystem in Deutschland reformiert. Damit ergaben sich für den Versicherten ab dem 1. Januar des Jahres Neuerungen, die seine gesundheitliche Versorgung betreffen. Laut Regierung wurde diese Reform nötig, um drohende Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen aufzufangen. Obgleich auch Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken von den Neuerungen und vor allem auch Einsparungen durch die Gesundheitsreform betroffen sind, ist es natürlich der „Normalbürger“, der die Hauptlast der Reform zu tragen hat.
Zunächst einmal wurde der Grundbeitragssatz auf 15,5% angehoben und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Davon bezahlt der Arbeitnehmer 8,2%, der Arbeitgeber 7,3%. Auch Rentner bezahlen einen Beitrag von 8,2%. Jeder Krankenkasse steht es dazu frei, Zusatzbeiträge zu erheben, die unabhängig vom Einkommen des Versicherten sind. Die Höhe dieser Zusatzbeiträge kann die Krankenkasse selbst entscheiden. Erhöht die Krankenkasse die Zusatzbeträge, darf der Versicherte die Krankenkasse wechseln und ist nicht an die 18-Monate-Reglung gebunden (normalerweise darf ein Versicherter erst nach 18 Monaten Zugehörigkeit zur Krankenkasse die Kasse wechseln). Die Kündigung muss aber eingereicht werden, bevor der Zusatzbetrag das erste Mal fällig oder erhöht wird.
Seit der Gesundheitsreform ist es auch möglich, selbst die Rechnungen beim Arzt zu zahlen und sich dann das Geld von seiner Krankenkasse zurückzufordern. Allerdings bezahlt der Patient dann beim Arzt höhere Beträge, da der Arzt in diesem Fall seine Leistungen nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte abrechnen darf. Die Kasse übernimmt diese Beträge bei Weitem nicht komplett und darf auch 5% vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten erheben. Für den Versicherten ist dies damit deutlich teurer, allerdings nimmt sich der Arzt vielleicht mehr Zeit, da er ja für seine Leistungen mehr Geld verlangen kann. Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten einen Wahltarif an, um diese Mehrkosten etwas aufzufangen. Der Versicherte kann natürlich auch eine private Zusatzversicherung abschließen.
Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung wurde vereinfacht, da es nun keine Drei-Jahres-Regel mehr gibt. Ob man einer privaten Krankenversicherung beitreten kann, hängt nun nur noch vom Jahreseinkommen ab. Wer ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit € 49.500 liegt, kann zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Auch bei den Arzneimitteln gibt es Änderungen. Viele Krankenkassen haben Rabattverträge mit bestimmten Pharmaunternehmen geschlossen. Medikamente dieser Unternehmen sind für die Versicherten der betreffenden Krankenkasse kostengünstiger als gleiche Medikamente anderer Hersteller. Möchte ein Patient aber lieber das gleiche Medikament eines anderen Herstellers, kann er seit dem 01. Januar 2011 auch diese Medikamente auswählen. Dazu muss er die Kosten für das Medikament zunächst vorstrecken und sich dann den Betrag von seiner Krankenkasse zurückfordern.
Einsparungen bei Medikamenten sollen dadurch erreicht werden, dass der Pharmaunternehmer nicht mehr selbst den Preis eines neuen Medikaments bestimmen darf. Er ist durch die Gesundheitsreform zudem dazu verpflichtet, bei Einführung eines neuen Medikaments auf den Markt im Internet die dazu durchgeführten Studien zu veröffentlichen. Auch muss das Pharmaunternehmen schriftlich darlegen, warum das neue Medikament einen neuen Nutzen für den Patienten hat im Vergleich zu bisherigen Medikamenten. Ein Bundesausschuss prüft den Nutzen für den Patienten und entscheidet dann über den Preis des Arzneimittels. Entweder setzt der Ausschuss einen Höchstpreis fest oder aber er entscheidet zusammen mit den Krankenkassen über den individuellen Preis für das Medikament.
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