Krankenversicherung im Referendariat
Referendare müssen nach dem ersten Staatsexamen ihre Krankenversicherung neu ordnen, denn in fast alle Bundesländern werden Lehramtsanwärter im Referendariat als Beamter auf Widerruf angestellt. Das bedeutet, sie haben in dieser Zeit Beamtenstatus mit allen Rechten und Pflichten. Sachsen schert dabei aus. Dort sind Referendare im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses angestellt. In Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg kann der Vorbereitungsdienst sowohl im öffentlich-rechtlichen