Bundesverwaltungsgericht Leipzig lehnt Klage gegen Studiengebühren ab – Bald Bundesverfassungsgericht?
Die Studenten der Universität Paderborn sind mit ihrer Klage gegen die allgemeinen Studiengebühren wie erwartet gescheitert. Weder das Argument einer „unüberwindlichen Sozialbarriere für Studieninteressenten“, den Verstoß gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl, noch ein Verstoß gegen den Uno-Sozialpakt ließ das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelten.
Der Anwalt der Studenten will weiter kämpfen und den Fall vielleicht sogar vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bringen. Doch auch hier hat die Klage wohl wenig Aussicht auf Erfolg und die Studiengebühren werden wohl auch weiterin in den sechs betroffenen Bundesländern erhoben werden. Zum Thema Studiengebühren und deren Sinn wird es auch bald auf dem Uni Blog einen weiteren Artikel geben.