Roaming Gebühren in der EU sinken weiter

Wer im Europäischen Ausland unterwegs ist und dabei telefoniert, SMS schreibt oder das Internet nutzt, der schaut manchmal nicht schlecht, welche Kosten dabei entstehen können. Allerdings hat die EU in den letzten Jahren die Preise für das sogenannte Roaming schrittweise reduziert. Zum 1. Mai 2016 sinken die Preise für Roaming nun ein letztes Mal, bevor sie 2017 ganz abgeschafft werden. Wir verraten Euch hier, was es im letzten Jahr noch bei der Tarifwahl zu beachten gibt.

Veränderte Gesetzeslage für Roaming-Gebühren ab Mai 2016

Roaming-Gebühren werden innerhalb der EU abgeschafft. Das ist bereits seit 2007 beschlossene Sache. Doch es gibt eine Übergangsfrist für alle Telekommunikationsanbieter, die dazu führt, dass in den letzten Jahren regelmäßig die Preise für das Roaming gesunken sind.

Ab dem 1. Mai 2016 greift nun die letzte Stufe, bevor zum 15. Juni 2017 die Roaming-Gebühren ganz abgeschafft werden. Diese letzte Stufe sieht eine Deckelung der Gebühren vor.

Folgende Gebühren gelten ab Mai 2016

Telekommunikationsanbieter dürfen ab sofort nur noch folgende Aufschläge auf den normalen Inlandstarif im EU Ausland erheben:

  • Maximal 6 Cent pro Minute für Anrufe
  • Maximal 2 Cent pro SMS
  • Maximal 6 Cent pro MB bei Datennutzung
  • Maximal 1,2 Cent pro Minute bei angenommenen Anrufen

Außerdem darf auch die Summe aus Inlandstarif und Aufschlag folgende Werte nicht übersteigen:

  • 23 Cent pro Minute für abgehende Anrufe
  • 7 Cent pro SMS
  • 24 Cent pro MB Datenvolumen

Hier gibt es also eine klare Deckelung für alle Tarife, was die Tarife bzw. die Nutzung für alle Verbraucher günstiger machen soll. Verbraucherschützer weisen übrigens darauf hin, sich im Fall der Fälle die eigenen Regelungen vom Anbieter genau erklären zu lassen, denn es gibt wohl große Unterschiede. Vor allem Flatrates oder Pakete mit Freiminuten haben teilweise sehr verschiedene Preise für die Nutzung im Ausland.

Manche Anbieter verzichten bereits auf Roaming-Gebühren

Sozusagen als Vorgriff auf das nächste Jahr verzichten einige Anbieter bereits jetzt auf die Erhebung der Gebühren, was natürlich für Studenten interessant sein sollte, die viel im EU-Ausland reisen oder dies demnächst vorhaben.

Unter anderem gibt es Tarife von der Telekom, O2 und Vodafone, bei denen das Smartphone im Ausland bereits zu Inlandspreisen genutzt werden kann. Allerdings sind noch nicht pauschal alle Tarife so gestaltet, daher lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Vertragsdetails oder auf ein Vergleichsportal wie mobildiscounter.de. Hier lassen sich die verschiedenen Tarife entsprechend vergleichen, so dass Studenten hoffentlich den am besten passenden Tarif auswählen können.

In welchen Ländern gilt die Roaming-Verordnung?

Grundsätzlich gilt die Verordnung in allen EU-Ländern. Hinzu kommen einige Inseln und Inselgruppen, die teilweise noch weiter weg sind. Beispielsweise gehören bei Vodafone noch die Kanaren und Madeira dazu, aber auch karibische Inseln wie Französisch Guyana und Martinique, die aufgrund Ihrer Geschichte als französische Kolonien unter diese Regelung fallen.

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