Private Krankenversicherung: Unisex-Tarife betrifft auch Studenten

Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind die deutschen Krankenversicherer verpflichtet, ab dem 21. Dezember 2012 nur noch sogenannte PKV Unisex-Tarife anzubieten, auch für die studentische private Krankenversicherung. Bisher wurden die Versicherungsbeiträge in der PKV für männliche und weibliche Versicherte nach unterschiedlichen Maßgaben berechnet, da Frauen häufiger zum Arzt gehen und älter werden. Sie verursachen höhere Behandlungskosten und werden daran durch höhere Versicherungsprämien beteiligt. Ab Dezember 2012 werden die Tarife für Männer und Frauen nach gleichen Richtlinien berechnet. Hierzu hat such die Stiftung Warentest eine Empfehlung für die private Krankenversicherung herausgegeben.

 

PKV Beitrag bei Frauen runter und Beitragserhöhung für Männer
Vermutet wird eine Absenkung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Frauen und eine Anhebung für männliche Versicherte. Allerdings fehlt es bisher bei vielen Gesellschaften noch an der nötigen Transparenz, so dass kaum jemand abzuschätzen vermag, wie sich die Tarife tatsächlich zukünftig ändern sollen. Befürchtet wird eine lediglich geringfügige Beitragsanpassung für weiblich und eine möglicherweise drastische Beitragssteigerung für männliche Privatversicherte.

Berechnung der Beiträge für die Private Krankenversicherung
Die Tarifkalkulation der privaten Krankenversicherer basierte bisher darauf, dass Frauen höhere Prämien für den Versicherungsschutz zu zahlen hatten als Männer. Sie verursachen der Gesellschaft durch häufigere Arztbesuche und das höhere Lebensalter auch höhere Krankheits- und Behandlungskosten, an denen sie entsprechend dem Prinzip der Risikoeinstufung in der privaten Krankenversicherung beteiligt werden.

Müssen die Gesellschaften nun identische Tarife für Männer und für Frauen anbieten, wird vermutet, dass Frauen zukünftig weniger zu zahlen haben, Männer dagegen werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Dies gilt allerdings nur für Neuabschlüsse, die ab dem 21. Dezember 2012 getätigt werden. Bestandsverträge sollen davon unberührt bleiben.

Stiftung Warentest empfiehlt rechtzeitigen Wechsel der PKV
Da Bestandskunden nicht von der Unisex-Regelung betroffen sind, hat die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe des Finanztest die Empfehlung für männliche Versicherte ausgesprochen, noch vor der Einführung der Unisex-Tarife in die private Krankenversicherung zu wechseln oder einen Tarifwechsel innerhalb der PKV vorzunehmen. Dagegen können Frauen auch zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die günstigeren Unisex Tarife umsteigen. Weitere Informationen sowie die Testergebnisse und Testergebnisse aus dem großen private Krankenversicherung Test sind auf www.test-private-krankenversicherungen.de/  abrufbar.

Wechseloptionen nach der Unisex-Einführung
Unklar ist bisher, wie es um mögliche Wechseloptionen bestellt ist. Ob Bestandskunden in die neuen Tarife wechseln dürfen oder ob Versicherte, die jetzt noch bis zu 21. Dezember einen Vertrag abschließen, bevorzugt in günstigere Tarife wechseln dürfen, ist bisher noch nicht bekannt. Als relativ sicher scheint allerdings, dass bis zum 21. Dezember 2012 abgeschlossene Verträge nicht zu ihrem Nachteil verändert werden dürfen. Deshalb scheint es bisher vor allem für männliche Versicherte sinnvoll zu sein, Verträge zu den alten Bedingungen abzuschließen.

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