GEZ-Gebühren Befreiung für Studenten

Gute Nachrichten für BAföG-Empfänger – Jeder Studierende der BAföG empfängt, kann sich mit ein wenig Aufwand von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien lassen.  Gerade wenn man BAföG bezieht, hat man meistens nicht so viel Geld zur Verfügung. Daher sollte jeder Student sich vorher immer informieren und gucken, wo es Studentenrabatte gibt und welchen Ecken und Enden man Geld sparen kann.

Rundfunkgebühren

Vor 2013 musste jeder noch monatlich 18 Euro GEZ-Gebühren zahlen. Jedoch war damals schon die Regelung, dass Studenten, die BAföG beziehen, von diesen Kosten befreit sind. GEZ Gebühren müssen normalerweise von jedem entrichtet werden, der ein Radio, Computer, Fernseher oder ein UMTS fähiges Mobiltelefon besitzt.  Ob die Geräte genutzt werden ist jedoch irrelevant, das bereithalten dieser Geräte, also der Besitz, führt zur Gebührenpflicht.

Neue Regelung der GEZ-Gebühren

Seit 2013 gilt die bisherige GEZ-Gebühren Struktur nicht mehr. Es gibt keine Rundfunkgebühren mehr, sondern man muss Rundfunkgebühren zahlen. Das heißt, dass es nicht mehr wichtig ist, welche Geräte  und wie viele  genutzt werden, sondern dass für jede Wohnung eine Pauschale bezahlt werden muss. Diese Änderung ist für viele Studenten wichtig, wenn sie in einer WG wohnen oder mit ihrem Partner/in in einer Wohnung leben.
Wenn man jetzt zum Beispiel BAföG erhält, der Mitbewohner aber nicht, dann muss trotzdem die komplette Gebühr bezahlt werden, auch wenn einer im Haushalt BAföG bezieht und eigentlich von den Kosten befreit wäre.

 

 

1 Kommentar

  1. Katy sagt:

    Die GEZ kann mir gestohlen bleiben!

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